Rechtsprechung
LAG Hamm, 28.09.2015 - 15 Sa 925/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Tarifliche Sonderzahlung; Auslegung des § 2 Ziff. 7 2. Halbs. TV Sonderzahlung (s. u.)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Tarifliche Sonderzahlung; Auslegung des § 2 Ziff. 7 2. Halbs. TV Sonderzahlung ; (s. u.)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf tarifliche Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über die Sonderzahlung für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende für das Metallbauerhandwerk, Feinmechanikerhandwerk, Metall- und Glockengießerhandwerk Nordrhein-Westfalen
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf tarifliche Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über die Sonderzahlung für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende für das Metallbauerhandwerk, Feinmechanikerhandwerk, Metall- und Glockengießerhandwerk Nordrhein-Westfalen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 07.05.2015 - 4 Ca 2102/14
- LAG Hamm, 28.09.2015 - 15 Sa 925/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13
Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden aus Altersgründen
Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2015 - 15 Sa 925/15
Im Übrigen hat der Kläger auf die Entscheidung des BAG - 10 AZR 297/13 - verwiesen, wonach das Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses am 01.12.Der Grund, überhaupt eine derartige Sonderregelung für diese Beschäftigten zu schaffen, liegt wesentlich darin, dass diese dem Betrieb in der Regel bereits lange Zeit angehört und damit in besonderer Weise Betriebstreue gezeigt haben (BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13, NZA 2014, 744 unter Hinweis auf BAG 05.08.1992 - 10 AZR 208/91 -).
- BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 208/91
Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung bei Ausscheiden wegen Altersruhegeld - …
Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2015 - 15 Sa 925/15
Der Grund, überhaupt eine derartige Sonderregelung für diese Beschäftigten zu schaffen, liegt wesentlich darin, dass diese dem Betrieb in der Regel bereits lange Zeit angehört und damit in besonderer Weise Betriebstreue gezeigt haben (BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13, NZA 2014, 744 unter Hinweis auf BAG 05.08.1992 - 10 AZR 208/91 -).